In einer Zeugenanhörung soll heute, am 16.12.2009, gerichtlich bezeugt werden, dass diese Kinder tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt geboren sind. Auf Aussage von mehreren Zeugen kann zehn der Yedidja Kindern dann eine Urkunde ausgestellt werden. Diese Urkunde muss vorliegen, damit die Kinder die Abschlussprüfung der Grundschule (nach 6 Schuljahren) ablegen können.





